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Partizipation und Verantwortungsübernahme

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Demokratisierung der Schule ist für Klafki ein Begriff der auch die Lebensform in einer Schule nach innen bestimmt. An dieser Lebensform nehmen Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Lehrenden und zum Teil auch die Eltern teil. Demokratisierung schließt die verantwortungsvolle Übernahme von Positionen in den schulischen Mitbestimmungsgremien mit ein, macht aber bei ihnen nicht Halt, sondern bestimmt auch das Geschehen im Klassenzimmer.

Lehren und Lernen wird bei der kritisch-konstruktiven Didaktik als ein Interaktionsprozess verstanden, bei dem die Schüler auch an der Planung und der Unterrichtskritik – entwicklungsgemäß angemessen – miteinbezogen werden (Demokratisierung schulischer Lehr- Lernprozesse – Lütgert, Jena). Partizipation ist Schule fremd. Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen:

1. Vieles in der Schule (Schulbesuch / Anwesenheit; Zensuren; Lernstoff; Zuordnung zu einer Klasse) ist nicht verhandelbar.
2. Schule ist gezeichnet von der Lehrermacht.
3. Schule ist bisher eher als Misstrauens- und Kontrollkultur angelegt.

Warum ist Schülerpartizipation wichtig?

Wertevermittlung und Moralerziehung sind nur erfolgreich, wenn sie auch durch Gleichaltrige gestützt werden. Partizipation schafft Selbstwirksamkeitserleben. Wenn Partizipation funktioniert, sind auch Lehrkräfte entlastet und stärkt die Identifikation der Schüler/innen mit der Schule. Partizipation ist aktive Demokratiepädagogik.

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Mitwirkung u.ä. kann einer Gruppe übertragen werden (einer Klasse, einer Gruppe von Streitschlichter/ innen, gewählten Schülervertreter/innen) oder einzelnen Schüler/innen, die sich freiwillig melden oder die auf Grund besonderer Talente
dafür von Lehrkräften ausgewählt werden. Wenn Partizipation nicht nur ein Sandkastenspiel sein soll, muss etwas für Schüler/innen Bedeutsames zur Mitgestaltung freigegeben werden. Inhalte von Partizipation können sich auf den unterrichtlichen oder den außerunterrichtlichen Bereich erstrecken.Unterrichtliche Mitbestimmung kann sich auf die Auswahl, die Reihenfolge oder auf zu bearbeitende Ausschnitte der Lerninhalte beziehen oder die Art der Bearbeitung (Methoden; Sozialformen) zur Disposition stellen. Auch Rückmeldungen an Lehrkräfte, verbunden mit der Äußerung von Wünschen, sind eine Form der Beteiligung.Außerunterrichtliche Mitbestimmung kann sich auf Raumgestaltung und Raumverwendung beziehen, auf außerunterrichtliche Angebote im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften, auf die Verwendung von Geld oder auf Ziele von Schulfahrten.

Stufenweise Partizipation

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Beteiligung
1. indirekte Beteiligung als vorgängige und/oder nachgängige Information;
2. direkte Beteiligung: jemand ist anwesend, darf unmittelbar zuhören, wird informiert, wird gefragt.

Mitwirkung
Menschen werden aufgefordert und darin unterstützt, eigene Ideen und Wünsche zu entwickeln und vorzubringen. Mitentscheidung: Menschen sollen sich bei der Diskussion und Gestaltung von Unterricht und Schule aktiv beteiligen; ihre Interessen und Wünsche sollen berücksichtigt werden.

Mitbestimmung
Entscheidungen müssen auf Zustimmung stoßen, können also nicht ohne diese Zustimmung umgesetzt werden. Partizipation muss Vorteile erbringen, nämlich:

1. realen Einfluss ermöglichen,
2. Hebung des Status der Mitbestimmenden,
3. persönliche Interessen befriedigen, etwa Profit für das spätere Leben erbringen, zertifiziert werden oder mit einem Hobby korrespondieren.
4.  Anerkennung ermöglichen.

Will man etwa Schülermultiplikator/innen gegen Gewalt einsetzen, sind entsprechende Belohnungssysteme zu entwickeln. Solche Peer-Projekte (ähnlich wie „Schüler/innen helfen Schüler/innen“, Nachhilfe-AGs u.ä.) können im Rahmen des Ganztagsbetriebs z.B. in den Wahlpflicht-Bereich oder in eine thematische AG eingebettet werden.

Konkrete Beispiele von Partizipation in der Schule

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Beispiel Kooperative Entwicklung einer Gemeinschaftsordnung

Die Schülervertretung erarbeitet ein „Versprechen an die Schulgemeinschaft in folgender Vorgehensweise. Die Jahrgangsstufenteams der Schülervertreter/ innen entwickeln in Arbeitsgruppen einen gemeinsamen Vorschlag. Jede/r Schülervertreter/in überarbeitet zunächst das Versprechen des letzten Jahres für sich und erstellt dann mit den Stufenteams einen gemeinsamen Vorschlag. Aus den vier Vorschlägen der Jahrgangsstufen 7, 8, 9, 10 wird dann durch Vergleich, Diskussion und Zusammenfassung das neue Versprechen entwickelt. In den darauf folgenden Tagen diskutieren die Klassensprecher/ innen die Gehalte. Im guten Fall bekundet die überwiegende Mehrheit der Schüler/innen mit einer Unterschrift, sich an die Regeln halten zu wollen. Das neue Versprechen wird dann mit den Unterschriften der Schüler/innen in den Klassen ausgehängt. Zum Halbjahr wird dann bei einer weiteren Tagung die Wirksamkeit des Versprechens evaluiert. Eventuelle Veränderungen werden vorgenommen. Das Versprechen ist ein Mix aus ethisch-moralischen Standards und konkreten Verhaltenserwartungen (Bsp. aus dem Jahr 2002, vgl. Arnz/Haag 2003, 26):

1. „Schüler/innen und Lehrer/innen sollten sich mehr respektieren und zusammenhalten.
2. Ich respektiere meine Mitschüler/innen, egal welche Nationalität sie haben, und behandle sie so nett und freundlich, wie ich auch von ihnen behandelt werden möchte.
3. Ich fange keinen Streit und keine Prügelei an. Wenn ich Ärger mit meinen Mitschüler/innen habe, wende ich mich zuerst an die Streitschlichter/innen sowie Vertrauensschüler/innen und dann an die Lehrer/innen. Ich wende keine Gewalt an.
4. Ich bringe keine Drogen und keine Waffen in die Schule mit. Wenn ich mit Drogen deale oder Mitschüler/innen mit Waffen bedrohe, schließe ich mich von der Schulgemeinschaft aus und muss damit rechnen, von der Schule verwiesen zu werden.
5. Ich muss mein Handy vor Unterrichtsbeginn ausschalten und darf es erst aus der Tasche nehmen, wenn ich aus der Schule komme.
6. In den Pausen bleibe ich auf dem Schulgelände, es sei denn, ich habe die schriftliche Erlaubnis einer
Lehrerin/eines Lehrers. Die Aufsichten am Tor Nord sollten besser geregelt werden, auch damit es keinen Stress mit Schulfremden gibt.
7. Ich beschmiere die Schule nicht und benutze kein fremdes Eigentum ohne vorherige Erlaubnis. Ich gehe auch nicht an die Taschen meiner Mitschüler/innen und verstecke deren Sachen nicht.
8. Ich rauche nur in der Raucherecke und werfe meine Kippen in den Eimer. Ich spucke nicht in der Gegend rum.
9. Ich bin tolerant gegenüber meinen Mitschülerinnen.
10. Ich verspreche mich zu bemühen, diese Regeln einzuhalten.“

Beispiel Raucherregel

Ein totales Rauchverbot war an der Schule nicht durchsetzbar. In der Konsequenz wurde (fast) überall heimlich geraucht. Die Raucherproblematik wurde an die Schülervertretung herangetragen; es fanden intensive Diskussionen statt. Die Schüler/innen erstellten ihre eigenen Regeln: Einrichtung einer deutlich gekennzeichneten Raucherecke; Bestimmungen für den Aufenthalt; Saubermachen der Ecke; Sanktionen bei Verstößen. In Raucherversammlungen wurden die Regeln heftig diskutiert und dann beschlossen. Tatsächlich halten die Schüler/innen sich weitgehend an ihre eigenen Regeln und überwachen die Einhaltung gemeinsam mit den Lehrer/innen. Jedes Jahr wird wieder diskutiert, wer in die Raucherecke darf und wer nicht usw.

Beispiel Schmierereien

Als es ausnahmsweise zu Schmierereien kam, entwickelte die Schülervertretung selbst den Vorschlag: „Die Klassen, die Hof- und Rauchereckendienst haben, übernehmen zusätzlich die Kontrolle der Toiletten und Häuser bezogen auf die Schmierereien“ (Arnz / Haag 2003, 28).

Quelle: Broschüre "Soziales Lernen in der Schule – Schule als sozialer Erfahrungsraum" von Elke Klein und Karlheinz Thimm
Die Schrift wurde herausgegeben von KoBra.net, einer im Land Brandenburg ansässigen und wirkenden Kooperationsstelle. Sie kann im Internet heruntergeladen werden unter Material bei KoBra.net

Zusammengestellt: Sabine Schweder
Datum: 29.1.2005
© www.ganztaegig-lernen.de

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