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Musikalische Erziehung in Kooperation mit Musikschulen

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Das Thema der Kooperation zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen entspringt aus der Verantwortung für eine angemessene und zukunftsorientierte Erziehung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. In vielen Bundesländern spielt dabei der wachsende gesellschaftliche Konsens hinsichtlich schulischer Ganztagsangebote eine Rolle, die für Musikschulen wie aber auch für die allgemein bildende Schule ganz entscheidende Struktureinschnitte gegenüber der bisherigen Praxis bringen. Hinzuweisen ist hier auch auf die Erfahrungen, die der Verband deutscher Musikschulen (VdM) mit Angeboten für Menschen mit Migrationshintergrund hat und die dazu beitragen können, insbesondere in den sogenannten Problemschulen zur musikalischen und sprachlichen Integration beizutragen. Gleichermaßen gibt es langjährige Erfahrungen in der musikalischen Unterweisung von Menschen mit Behinderung, die ebenfalls für die Kooperation zwischen Musikschulen und Ganztagsschulen hilfreich sein können. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) sieht in dieser Entwicklung eine Chance und Herausforderung, aktiv an der Gestaltung neuer Ganztagsschulonzepte mitzuwirken. Der Verband stellt konkrete Hilfen für das Engagement in einer Kooperation zur Verfügung.

Präambel des Verbandes deutscher Musikschulen

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Musik und Musikalische Bildung sind ein menschliches Grundbedürfnis und Grundrecht. Die Musikalische Bildung und Praxis sind nicht nur Teil europäischer Kulturtradition. Es ist wissenschaftlich belegt und allgemein anerkannt, dass die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit ihr den ganzen Menschen in seiner Persönlichkeitsentwicklung positiv prägt. Musikalische Bildung ist besonders wirkungsvoll, wenn sie im Kindes- und Jugendalter stattfindet. Die allgemein bildende Schule erreicht mit ihrem Bildungsangebot alle schulpflichtigen Kinder. Ihre Aufgabe muss eine kontinuierliche generelle Musikalisierung als Beitrag zur Allgemeinbildung und zur Heranbildung mündiger Bürger und „Konsumenten“ sein. Die öffentliche Musikschule wendet sich u.a. mit ihren Angeboten der Musikalischen Früherziehung für 4-6jährige Kinder und vielerorts auch schon für jüngere Kinder ab 2 Jahren (mit ihren Eltern) an das für eine Musikalisierung besonders aufnahmebereite Vorschulalter. Als kostenpflichtige Angebotsschule unterrichtet sie vorwiegend besonders Interessierte und Motivierte, bereitet auch auf ein Musikstudium vor und hat ihre Schwerpunkte in der Vermittlung von Fähigkeiten zur praktischen Musikausübung. Musikschule und allgemein bildende Schulen ergänzen einander also in ihren Tätigkeitsbereichen.

Sie sind keine Konkurrenten, sondern sie haben eine gemeinsame Verantwortung für die musikalische Förderung von Kindern und Jugendlichen. Öffentliche Musikschulen mit ihrem verbindlichen Strukturplan, ihrer durch Rahmenlehrpläne und Fachlehrkräfte garantierten Unterrichtsqualität und ihrer breitgefächerten Angebotspalette an musikalischen Unterrichtsfächern sind kompetente, zuverlässige und gut organisierte Kooperationspartner für die allgemein bildende Schule. Ganztagsangebote der allgemein bildenden Schule gewähren die Chance, für den Kernbereich des Unterrichts wie vor allem auch im AG- oder Wahlbereich sowie in den Betreuungszeiten von der Kooperation mit der Musikschule zu profitieren. Initiativen zur Kooperation zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen können und dürfen nicht allein Sache des persönlichen Engagements der Schulleitungen vor Ort sein. Die Kulturministerien der Länder sollten, soweit nicht bereits geschehen, durch Rahmenvereinbarungen, Richtlinien u.ä. eine gesicherte organisatorische und inhaltliche Basis für diese bildungspolitisch relevante Zusammenarbeit schaffen.

„Arbeitshilfe und Materialsammlung zur Kooperation von Musikschule und Ganztagsschule“

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Die hier vorliegende „Arbeitshilfe und Materialsammlung zur Kooperation von Musikschule und Ganztagsschule“ hat umfassendes Informationsmaterial zusammengetragen und zeigt an Modellbeispielen das Funktionieren in der Praxis und macht überblickshaft Handlungsvorschläge zum Beginn einer Kooperation. Damit gibt der Verband deutscher Musikschulen eine praktische Grundlage für die strategische Diskussion in Kommunen, Regionen und Ländern an die Hand. Viele Detailfragen werden sich natürlich nur zwischen den beteiligten Partnern vor Ort klären lassen. Eine bundesweite Umfrage des VdM bei seinen Mitgliedschulen brachte 2002 u.a. das Ergebnis, dass die meisten Musikschulen begonnene Kooperationen mit langfristiger Perspektive weiterführen wollen. Damit wird bestätigt, dass diese Aktivitäten der Musikschulen in der Öffentlichkeit – insbesondere bei den Kommunen – als zunehmend unverzichtbar angesehen werden. Internationale Leistungsvergleiche – zu denen die PISA-Studie nur als eines von vielen Elementen gehört – haben in den letzten Jahren Bewegung in die deutsche Bildungs- und Erziehungslandschaft gebracht.

Die Arbeitshilfe steht ihnen hier zum Download zur Verfügung und kann ihnen Hinweise geben, wie sie eine Kooperationsbeziehung an ihrer Ganztagsschule entwickeln.

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Zusammengestellt: Sabine Schweder
Fotos: Sabine Schweder
Datum: 19.2.2006
© www.ganztaegig-lernen.de

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