
Nachhaltige Entwicklung – von der Agenda 21 zum Schulprogramm
Prof. Dr. Gerhard de Haan
„Umweltbildung“ und „Entwicklungspädagogik“ bilden schon lange Elemente schulischen Lernens, die abhängig von Engagement und Interessen der Lehrer, Schüler und Eltern das Gesicht einer Schule mehr oder weniger stark prägen. In den Jahren nach dem Weltklimagipfel in Rio de Janeiro und in Folge des dort entstandenen Handlungskatalogs, der „Agenda 21“, entwickelte sich daraus ein als „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ bezeichneter, konzeptionell gewandelter Bildungsansatz. Diese Neuorientierung wird in nächster Zukunft auch durch die Etablierung eines gleichnamigen Förderprogramms der Bund-Länder-Komission für Bildungsplanung und Forschungsförderung an Gestalt und Gewicht gewinnen. Partizipation aller am Schulleben Beteiligten ist ein zentrales Anliegen des Konzeptes. Nachhaltige Entwicklung als ein möglicher Fokus der Schulprogrammentwicklung verspricht gerade wegen dieses partizipativen Ansatzes Innovationschancen und Synergieeffekte im organisatorischen, methodischen und inhaltlichen Bereich.
Nachhaltige Entwicklung als Bildungsauftrag

Die „Agenda 21“ ist ein offizielles Dokument der Konferenz der Vereinten Nationen zum Thema „Umwelt und Entwicklung“, die im Juni 1992 in Rio de Janeiro veranstaltet wurde. Die Konferenz wird manchmal auch als „Weltklimagipfel in Rio“ bezeichnet. Agenda 21 kann man übersetzen mit „Aktionsprogramm der Staaten dieser Welt für das 21. Jahrhundert“. In der Präambel heißt es: „Die Agenda 21 ist Ausdruck eines globalen Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf höchster Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich von Entwicklung und Umwelt.“ Die Agenda 21 wurde von fast 180 Staaten unterzeichnet. Darunter ist auch die Bundesrepublik Deutschland. Der Entstehungshintergrund dieses Aktionsprogramms ist ein doppelter: Auf der einen Seite ist es die Diskussion um den Nord-Süd-Ausgleich. Sie existiert schon seit den 1960er Jahren und kreist um die Frage, wie es zu einem gerechten Ausgleich zwischen dem wohlhabenden hoch industrialisierten Norden der Welt und dem armen Süden, den Entwicklungsländern, kommen kann. Auf der anderen Seite gibt es seit den 1970er Jahren die Diskussion um die Endlichkeit der Ressourcen, die Naturausbeutung und –vergiftung sowie das Bevölkerungswachstum. Die ökologischen Problemlagen signalisieren: Man kann das Modell der westlichen Industrienationen nicht globalisieren. Die verfügbaren Ressourcen würden nicht reichen, die Umweltverschmutzung würde rapide steigen. Wie aber soll Gerechtigkeit in einer zukunftsfähigen Umwelt erreicht werden? Das Konzept heißt „Nachhaltige Entwicklung“.
Sustainable Development

Die Idee einer „Nachhaltigen Entwicklung” (englisch: „Sustainable Development”), wurde bereits 1987 mit dem Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung „Unsere gemeinsame Zukunft” im breiteren politischen Rahmen populär gemacht. Das Dokument ist unter dem Titel „Brundtland-Bericht” – benannt nach der damaligen norwegischen Ministerpräsidentin und Kommissionsvorsitzenden Gro Harlem Brundtland – bekannt geworden. Wie der Name dieser Kommission bereits vermuten läßt, werden hier umwelt- und entwicklungspolitische Stränge zusammengeführt. Der Ursprung dieses Denkens ist ebenso im Nord-Süd-Dialog wie auch in der Wahrnehmung der ökologischen Krise zu sehen. Die Agenda 21 greift diese Idee der Nachhaltigen Entwicklung (manchmal auch „zukunftsfähige Entwicklung” [Wuppertaler Institut] oder „dauerhaftumweltgerechte Entwicklung” [Rat von Sachverständigen für Umweltfragen] genannt) auf.
Ausgangspunkt ist die Überlegung, daß die Tragfähigkeit der Ökosphäre wie auch die Ressourcenvorräte der Erde eine Ausdehnung der industriegesellschaftlichen Lebens- und Wirtschaftsweise auf alle Teile der Erde wie auch in die Zukunft hinein nicht erlauben. Daraus wird im Brundtland-Bericht die Zielvorgabe einer Entwicklung gewonnen, welche „die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.” (Brundtland-Bericht) Entwicklung, die dieser Bedingung genügt wird als dauerhaft, nachhaltig oder zukunftsfähig bezeichnet. Damit bildet ein sozialer Leitgedanke das grundlegende Werturteil der Nachhaltigkeit: Ihr Ziel ist Gerechtigkeit in einem doppelt verpflichtenden Sinne: Es geht sowohl um die Lebenschancen und -qualitäten aller derzeit auf der Erde existierenden Menschen (globale Dimension, intragenerationelle Gerechtigkeit) als auch um die künftiger Generationen (Zukunftsdimension, intergenerationelle Gerechtigkeit). Zur Seite der Natur erfolgt eine erste Operationalisierung in Form von Management- Regeln, die die Nutzung erneuerbarer und nicht-erneuerbarer Ressourcen, deren Substituierbarkeit durch Technologie bzw. die Belastbarkeit der Umweltmedien und die Regulierung von Stoffeinträgen betreffen. „Als gesellschaftliches Leitbild für die Zukunft soll das Konzept einer Nachhaltigen Entwicklung heute die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen mit der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringen.”
Umweltpolitik wie auch Umweltbildung lassen sich bis in die jüngste Zeit hinein als Reaktionen auf jene Problemlagen begreifen, die markiert werden mit dem „Dreieck ökologischer Probleme“:
1) Umweltvergiftung und -zerstörung 2) Verschwendung endlicher Ressourcen 3) Globale Bevölkerungsexplosion.
Nachhaltige Entwicklung und schulische Reform

Bildung für Nachhaltigkeit erweist sich durch diesen ausgewiesenen partizipativen Ansatz als hochgradig kompatibel zu aktuellen schulischen Reformbestrebungen. Schließlich ist davon auszugehen, daß der Nachhaltigkeitsdiskurs nur dann Breitenwirksamkeit erreicht, wenn er in vielen Bereichen der Gesellschaft – also auch in den Schulen – Anschlußmöglichkeiten findet. Nachhaltigkeit hat besonders dort Chancen auf Verbreitung, wo sie entsprechend der Leistungsfähigkeit von Institutionen und Personen nicht nur neue, zusätzliche Aufgaben stellt, sondern auch für aktuell dort auftretende Probleme Lösungen verspricht. Mit dem Begriff der „Anschlußfähigkeit“ ist keine Anpassung, kein „Zurichten“ der Nachhaltigkeitsidee an die jeweiligen Adressaten gemeint, sondern die Suche nach Überschneidung mit dort vorhandenen Ideen, Zielen oder Visionen. Bezogen auf die Schule heißt das beispielsweise, daß Nachhaltigkeit Elemente von dem aufweisen muß, was bei den Beteiligten an positiven Vorstellungen zu Unterricht, Schulleben, schulischer Gemeinschaft und zur Beziehung der Schule zum Umfeld kursiert. Nur so erscheint eine Auseinandersetzung mit dem Thema auch aus der Binnenperspektive attraktiv und lohnenswert. Das heißt nicht, sich vornehmlich an der – vielleicht momentan als defizitär wahrgenommenen – Schulrealität zu orientieren, sondern anknüpfend an zeitgemäße pädagogische Konzepte den Rahmen der Umsetzungsmöglichkeiten zu eruieren.
Nachhaltige Entwicklung und innovative Schulentwicklung

Die Verknüpfung der Perspektiven nachhaltiger Entwicklung mit denen innovativer Schulentwicklung und das Herausarbeiten gemeinsamer Orientierungen sind bei der praktischen Integration des Themas „nachhaltige Entwicklung“ in die schulische Bildung chancenreicher und leistungsfähiger, als eindimensional ausgerichtete „Umsetzungsstrategien“. Als aktuelle pädagogische Basistheoreme und Reformkonzepte können gelten:
· Ein reflexives Bildungsverständnis, dem es eher um Autonomie, Selbstbestimmung und Anregung als um Abhängigkeit, mechanische Übertragung und Zwang geht, als pädagogische Leitidee,
· Gestaltungsautonomie als Konzept der Demokratisierung und der Ausdifferenzierung der Schullandschaft,
· Schulprofile und -programme als dynamische Instrumente zur Entwicklung von Leitbildern, Identität, Handlungszielen und -vereinbarungen,
· Öffnung von Schule als Idee zur Gestaltung des Verhältnisses von Schule und Umfeld.
Schulprogramme als Instrumente nachhaltiger Schulentwicklung

Die derzeit aktuelle Schulentwicklungs-Debatte um Schulprogramme und Schulprofile bietet etliche Anknüpfungspunkte und Chancen für Bildungsbemühungen, die an Nachhaltigkeit orientiert sind. Die Entwicklung, Präzisierung und ggf. regionale Ausdifferenzierung des Schulprofils „Nachhaltigkeit“ wird deshalb einen zentralen Stellenwert innerhalb des Bildungsprogramms für nachhaltige Entwicklung haben. In nahezu allen Bundesländern gibt es momentan bildungspolitische Bestrebungen, den Einzelschulen mehr Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Dieser Zuwachs von Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausdifferenziert und auf verschiedene Handlungsfelder bezogen. Er betrifft in aller Regel den Unterricht (etwa im Bereich der Stundentafel, der Lehrpläne, der zeitlichen Organisation und des fächerübergreifenden Lernens) ebenso wie das Schulleben, die innerschulischen Entscheidungsstrukturen und die Kooperation mit dem außerschulischen Umfeld. Die Reichweite der den Schulen eingeräumten Teilautonomie kann sich je nach Bundesland von der Verwaltung der Budgets bis hin zu Fragen der Personalentwicklung erstrecken.
Ein Schulprogramm auf dem Weg zur Nachhaltigkeit sollte:
· bezogen auf die Ziele, Inhalte, Methoden und Organisationsformen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit Schwerpunkte im Kontext der Agenda 21 setzen · Leitlinien für Zusammenarbeit, Kooperation und Schulleben im Sinne der sozialen Seite der Nachhaltigkeit beschreiben · Grundsätze zum Umgang mit Ressourcen formulieren · von vorne herein Möglichkeiten einer Partizipation umfassen · den Aufbau von außerschulischen Unterstützungsstrukturen und –netzen für globale und lokale Aspekte der Nachhaltigkeit gezielt mit einbeziehen.

Prof. Dr. Gerhard de Haan Freie Universität Berlin Arbeitsbereich: Erziehungswissenschaftliche Zukunftsforschung BLK-Modellprogramm Transfer-21
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Zusammengestellt: Sabine Schweder Datum: 02.03.2006 © www.ganztaegig-lernen.de
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