Regeln, Grenzen und Ordnung in einer Ganztagsschule

In der Ganztagsschule Grenzen zu setzen und gemeinsam Regeln zu erarbeiten ist eine „Pflichtaufgabe“ der Schule, will sie Kindern und Jugendlichen Orientierung und Sicherheit geben und sie zu Eigenverantwortung und altersgemäßer Selbstkontrolle befähigen.
Ein „Austesten“ der Grenzen ist dabei ein bekanntes und notwendiges Ritual, dem sich Erwachsene immer wieder ausgesetzt sehen. Das erzeugt nicht nur in der Schule Spannungen, die von allen Beteiligten mehr oder weniger als unerträglich empfunden werden. Dabei wird oft übersehen, dass die Überprüfung der Verbindlichkeit und das Umgehen einer Grenze oder Regel zum „normalen“ Lernprozess der Kinder und Jugendlichen gehört. Eine Regel, deren „Verfallsdatum“ längst abgelaufen ist, weil sie nicht mehr altersgemäß oder situationsgerecht erscheint, muss und kann in diesem Zusammenhang von Kindern und Jugendlichen in Frage gestellt werden. An diesem Punkt besteht die Schwierigkeit in der Herstellung der Balance zwischen notwendiger Grenzsetzung und Bevormundung oder Entmündigung der Schülerinnen und Schüler, zwischen Wertschätzung für Eigensinn und konsequentem Handeln bei Regelverstößen. Eine zu enge oder zu großzügige Grenzsetzung führt schnell zu einem unerfreulichen Lernklima. Grenzen oder Regeln müssen folgende Bedingungen erfüllen:
1. Sie müssen deutlich, verhaltensnah und altersgemäß sein. 2. Sie müssen bindend sein – jeder muss sich darauf verlassen können, dass bei Regelverstößen sofort und konsequent reagiert wird. Dabei ist vorher ein Rahmen abzustecken, welche Konsequenzen ein (Fehl-)Verhalten nach sich ziehen kann. 3. Ihre Einhaltung muss kontrolliert werden. Grenzen, die nicht „bewacht“ werden, werden häufig überschritten. 4. Sie müssen allen Schutz bieten und die Übernahme der Verantwortung für das eigene Verhalten einfordern. 5. Ein Verstoß darf keine demütigende Strafe nach sich ziehen. 6. Regeln müssen ständig auf ihre Notwendigkeit überprüft werden („Verfallsdatum“).
Erziehungs- und Verhaltensvereinbarungen

Ohne Regeln ist Unterricht nicht möglich. Regeln sollen nicht zuletzt dafür sorgen, den hauptsächlichen Schulzweck zu erfüllen: Lernen. Das Verinnerlichen von Regeln hängt ab von:
1. dem Grad der Wichtigkeit, die Lehrer/innen und Eltern der Regel zusprechen; 2. der Präsentation der Regel und der Intensität, mit der sich die Pädagog/innen bemühen, dass Schüler/innen die Regel kennen lernen, sie verstehen, den Zweck einsehen; 3. Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung der Regeln. Vereinbarungen sind schriftliche oder mündliche Absprachen, Übereinkünfte über die Regelung des eigenen Verhaltens der Schulangehörigen zur Lösung von Aufgaben, die sich aus den schulischen Zielen ergeben. Sie folgen dem Muster „Ich verspreche zu tun, was ich kann; du versprichst zu tun, was du kannst.“. Sie korrespondieren mit inneren Motiven. 4. Erziehungs- und Bildungsvereinbarungen sind Schulvereinbarungen zwischen Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern. 5. Verhaltensvereinbarungen beziehen sich auf präventive Regelungen zwischen Schüler/in – Schüler/in bzw. Lehrer/in – Schüler/in(innen). Ist die gesamte Lerngruppe involviert, spricht man von Klassenvereinbarungen. 6. Verhaltensverträge sind Vereinbarungen zur Veränderung von unerwünschtem Verhalten. Sie folgen dem Muster „Wenn du machst, was ich will, werde ich machen, was du willst.“ Sie korrespondieren mit von außen kommenden Erwartungen.

Die meisten vorfindbaren Ordnungen sind keine „Vereinbarungen“, sondern tragen Verordnungscharakter. Die Anforderungen sind für die Schüler/ innen (statt mit ihnen) entwickelt worden. Damit sind die Erwachsenen in den Rollen der Kontrolleure, Richter und „Vollzugsbeamten“ gefangen. Die meisten Schüler/innen werden ihnen so nicht assistieren. Fast alle Ordnungen thematisieren vorwiegend Schülerpflichten, also Gebote und Verbote. Das ist ein Konstruktionsfehler, der dazu führt, dass die Regeleinhaltung unwahrscheinlicher wird. Mit Regeln sollte ausdrücklich für ein definiertes Verhalten geworben werden. Regeln werden eher befolgt, wenn sie überzeugend sind. Sie werden eher befolgt, wenn die Verletzung Konsequenzen hat. Und sie werden eher befolgt, wenn sie vorgelebt werden. Günstig ist, wenn Ordnungen, Vereinbarungen usw. in Gestalt einer Selbstverpflichtung angelegt sind.Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen stehen nicht am Anfang, sondern bilden den Abschluss eines Diskussionsprozesses an der Schule. Sie können nur wirksam werden, wenn alle freiwillig mitmachen und aktiviert sind. Die Vereinbarungen können sich auch auf kleinteilige Verhaltensschritte beziehen. Günstiger ist es aber, wenn sie auch allgemeine Grundsätze in Form von gemeinsamen Grundüberzeugungen enthalten. Man kann entweder von Grundsätzen ausgehen, die dann in Verhaltensregeln münden. Man kann aber auch von der Regelung schulischer Einzelsituationen ausgehen und aus dem erwünschten VerhaltenGrundsätze für die Kultur und die Kommunikation ableiten. Beide Vorgehensweisen sollten sich in mehreren Schritten entwickeln: Diskussion im Rahmen von Elternabenden; systematische Besprechungin den Gremien der einzelnen Gruppen; Bearbeitung in einer pädagogischen Konferenz; Befassung mit den Ideen in der Schulkonferenz; Bearbeitung mit den Schüler/innen in Klassengesprächen. Die auf der Schul-, Klassen- bzw. persönlichen Ebene angesiedelten Vereinbarungen sollten dabei in drei Abschnitte – bezogen auf die Lehrkräfte, die Eltern / Erziehungsberechtigten und die Schüler/ innen – untergliedert werden. Jeder dieser Abschnitte enthält konkrete Aussagen zu:
1. Orientierungen und Überzeugungen, die grundlegend für einen sinnvollen Bildungs- und Erziehungsprozess sind, 2. übergreifende und langfristig immer wieder neu anzugehende Zielsetzungen und 3. konkrete, persönliche Verpflichtungen / Zusagen.
Einige „Knackpunkte“ im Rahmen der Einführung einer Vereinbarungskultur sind:

Wie kann die Teilhabe der großen Menge der Schüler/innen gewährleistet werden? Wie werden die Schulangehörigen, die nicht an der Entwicklung teilgenommen haben, mit den Ergebnissen vertraut gemacht? Wie kann auch ihre Verpflichtung gesichert werden, wenn sie nicht durch die frühere Entwicklungsarbeit identifiziert sind? Welche Sanktionen sind sinnvoll? Welche Konsequenzen bei Regelverletzungen passen zur Schulkultur? Wie kann die Einbindung von Eltern wahrscheinlicher werden?
Ein Beispiel: Verhaltensverträge mit einer Klasse
Die Vorarbeit für den/die Lehrer/in Hilfreiche Fragen könnten sein: Was brauchen wir Lehrer/innen, um mit der Klasse arbeiten und uns im Unterricht wohlfühlenzu können? Worüber ärgern wir uns jeden Tag, was erschwert uns das Unterrichten? Die Arbeit mit den Schüler/innen Die Klasse sollte aktiviert werden mit Fragestellungen wie: – Was nervt uns in der Klasse, welche Probleme haben wir? – Was brauchen wir, um uns in der Klassengemeinschaft wohlfühlen und arbeiten zu können? – Welche Lösungswege können wir vorschlagen?
Mögliche Weiterarbeit
- Erarbeitung von Verhaltensregeln und den dazu gehörigen Sanktionen mit den Schülern/ Schülerinnen der ganzen Klasse; - Regelmäßige Gespräche über die Einhaltung der Regeln; - Auf der Basis dieser Verhaltensregeln wird ein Klassenvertrag entworfen, den Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen unterschreiben. Unabdingbar ist, die Schüler/innen in die Kontrolle der Vertragsverpflichtungen einzubinden. Regelungsthemen können Unterrichtsstörungen, Beteiligung am Unterricht, Pünktlichkeit oder auch der Aufbau einer aktivierenden, abwechslungsreichen Unterrichtsführung der Lehrkraft sein. Bei jedem Verhaltensvertrag geht es darum, dass sich Lehrer/ innen und Schüler/innen zu einem klar bezeichneten Verhalten verpflichten. Wenn etwa das Lehrerverhalten unter dem Aspekt der Aktivierung und Motivation der Schüler/innen Regelungsgegenstand wird, könnte etwa das Redeverhalten des Lehrers mit dem Aufmerksamkeitsniveau der Schüler/innen gekoppelt untersucht werden. Alle zehn Minuten müssten die Schüler/innen dann kurze Fragen beantworten (stichwortartig oder durch Ankreuzen). Ein Selbstkontrollverfahren kann bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht eingesetzt werden. Jede/r Schüler/in, der/die zu spät zur Stunde erscheint, erklärt sich in diesem Fall bereit, anzukreuzen, was zur Verspätung geführt hat.

Beispiele: „Ich bin zu spät gekommen, weil …“
- ich unterwegs aufgehalten wurde. - ich abends den Wecker nicht „mit Luft“ gestellt habe. - meine Eltern mich zu spät geweckt haben. - ich nicht früher losgegangen bin. - ich mich nicht früher habe wecken lassen. - ich meine Pausenbeschäftigung nicht beim Klingelzeichen abgebrochen habe. - ich noch Umwege auf dem Weg in die Klasse eingelegt habe. - ich andere Gründe hatte, nämlich: ...
Aus einem Praxisbericht: Der Begründungsbogen wurde noch einmal besprochen und an eine Korktafel neben der Eingangstür geheftet. Ein/e Schüler/ in erhielt jeweils für eine Woche die Bögen mit den Namenslisten. Am Ende der Woche erfolgte dann eine grafische Aufbereitung der Verspätungen. Die Erfahrung zeigt, dass Schüler/innen dafür gewonnen werden können, mit Ernst und Eifer bei der Sache zu sein. Bei der Auswertung könnte auch deutlich werden, dass es nicht selten Gründe gibt, für die die Schüler/innen nicht alleine Verantwortung tragen: Sie werden von Lehrer/innen aufgehalten; sie müssen häuslichen Verpflichtungen wie Geschwisterversorgung nachkommen; wetterbedingte Einflüsse spielen in Einzelfällen eine Rolle; sie unterstützen Mitschüler/innen bei der Konfliktbewältigung

Ein Tipp zum Schluss: Es sollten keine fertigen Begründungsbögen eingesetzt werden. Bei allen sie betreffenden Instrumenten sollten die Schüler/innen an der Problemdefinition, Zielfindung, Mittelwahl und Mittelkonstruktion beteiligt werden. Nicht nur Effektivitätsgründe sind dafür ausschlaggebend. Wenn Schule fit für das Leben machen will, sollte sie die Lernanlässe aufgreifen, die das Schulleben bietet. Selbststeuerung ist ein Lernziel, das aus dem Leben kommt und für das Leben benötigt wird. Kurz: Versuche zeigen, dass die Selbstbeobachtung des eigenen Verhaltens, das geändert werden soll, meistens das unerwünschte Verhalten reduziert. In Beispielssituationen „lobten“ Lehrkräfte für eine Reduktion der Verspätungen auf ein Drittel Verstärker wie Klassenfahrt, Tagesausflug oder Party erfolgreich aus. Selbstbeobachtung und Selbstkontrolle sind im Rahmen der Vertragsarbeit günstige Methoden.
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Quelle: Broschüre "Soziales Lernen in der Schule – Schule als sozialer Erfahrungsraum" von Elke Klein und Karlheinz Thimm Die Schrift wurde herausgegeben von KoBra.net, einer im Land Brandenburg ansässigen und wirkenden Kooperationsstelle. Sie kann im Internet heruntergeladen werden unter Material bei KoBra.net
Zusammengestellt: Sabine Schweder Fotos: Hansa-Gymnasium Stralsund Datum: 05.03.2006 © www.ganztaegig-lernen.de
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