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Ganztagsschule eine Chance für Familien

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Zusammenfassung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mit der Einführung der Ganztagsschule vollzieht sich in Deutschland ein tief greifender Wandel im Schulsystem. Diesen nimmt der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Anlass, erneut auf die grundlegende Bedeutung hinzuweisen, die der Familie für Bildungsprozesse und den Aufbau des Humanvermögens zukommt. Der Beirat ist der Auffassung, dass die Ganztagsschule die Qualität des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen verbessern und vielfältige positive Rückwirkungen auf Familien haben kann. Er spricht sich dafür aus, die Ganztagsschule zügig als Regelangebot für alle Kinder und Jugendlichen einzuführen. Damit verbindet er die Erwartung, dass mit der Einführung der Ganztagsschule die Familien gestärkt und Eltern darin unterstützt werden, die für sie jeweils bestmögliche Balance zwischen Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit zu finden. Damit die Ganztagsschule die an sie gestellten Erwartungen erfüllen kann, muss  sein, die sich auf die Gestaltung ganztägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote insbesondere aus der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern beziehen.

Mehr an Schule

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Die Ganztagsschule muss einem erweiterten Bildungsverständnis folgend einen Zuwachs an Bildung gewährleisten und nicht ein Mehr an Schule bereitstellen. Hierzu sind die Bildungsleistungen von Schule und Familie, der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe sowie der Einfluss der Gleichaltrigengruppen so zu bündeln und aufeinander zu beziehen, dass eine umfassende Kompetenzentwicklung der Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird und mögliche Benachteiligungen aufgrund ihrer sozialen Herkunft ausgeglichen werden können. Betreuung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht allein eine verlässliche Beaufsichtigung am Nachmittag, sondern umfasst in einem erweiterten Sinne den Aufbau und die Sicherung persönlicher Beziehungen und Bindungen und eine individualisierte Förderung der einzelnen Kinder und Jugendlichen.

Die Ganztagsschule muss des Weiteren die große Variabilität des kindlichen Erlebens und Verhaltens und die Vielfalt der Erfahrungsräume und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen angemessen berücksichtigen. Es müssen innerschulische Handlungsspielräume für die Gestaltung der Sozialwelt der Kinder und Jugendlichen vorhanden sein, die ihrer Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung dienlich sind. Bei der Gestaltung der Angebote außerhalb des Unterrichts sind die Kinder und Jugendlichen altersangemessen zu beteiligen. Gerade innerhalb der Ganztagsschule können partizipatorische Unterrichtsformen, Verantwortungsübernahme und eine eigenständige Mitwirkung der Schüler an der Entwicklung der Schulgemeinschaft und somit der Erwerb von Planungskompetenzen eher entfaltet werden als in der herkömmlichen Halbtagsschule. Ganztagsschule kann damit der oft gescholtenen Politikverdrossenheit von Jugendlichen ein eigenes Demokratiepotenzial entgegensetzen.

Bildungs- und Erziehungspartnerschaften

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Insbesondere aber verlangt die Einführung der Ganztagsschule, über das Verhältnis von Schule und Familie neu nachzudenken. Die Rechte und Interessen von Eltern an der Erziehung ihrer Kinder müssen durch den Aufbau von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zwischen Müttern und Vätern, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern gestärkt werden. Bildungs- und Erziehungspartnerschaften gründen auf der – oft erst zu schaffenden – Einsicht, dass Elternhaus und Schule mit Blick auf die Bildung, Erziehung und Sozialisation der Kinder gemeinsame Aufgaben haben und beide sich in der Erfüllung dieser Aufgaben wechselseitig unterstützen können und müssen. Der Begriff „Partnerschaft“ verweist darauf, dass Familie und Schule nicht nur gleichberechtigt sind, sondern in einem Bündnis gleiche Ziele verfolgen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist aber auch, dass Eltern und Lehrer sich hinsichtlich der leitenden Bildungs-, Entwicklungs- und Erziehungsziele sowie hinsichtlich der Ausgestaltung des Erziehungsverhaltens verständigen und jeweils ein Erziehungsumfeld schaffen, welches sich bestimmten Leitlinien einer „Freiheit in Grenzen“ verpflichtet sieht (vgl. Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen, 2005).

Förderung kindlicher Entwicklung

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Bei all dem muss es Raum für die besonderen Erfordernisse und Möglichkeiten der einzelnen Schulen vor Ort geben, der eine je spezifische Profilierung in Bezug auf Bildungs- und Erziehungspartnerschaften im konkreten sozialökologischen Nahraum gestattet. Schwerpunkte im bildungsbezogenen und erzieherischen Handeln der Schule zu vereinbaren ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich Eltern und Schule zu stellen haben und darin liegt ein Teil der Schulentwicklung. Nicht zuletzt eröffnet die Ganztagsschule neue Möglichkeiten, auch jene Eltern enger einzubinden, die der Schule und den Bildungsprozessen ihrer Kinder eher distanziert gegenüber stehen. Denn gerade die Ganztagsschule kann sich den Eltern gegenüber besser öffnen und sie gegebenenfalls in ihrem erzieherischen Handeln unterstützen. Bildungs- und Erziehungspartnerschaften sind ein außerordentlich wichtiges Instrument in der Förderung kindlicher Entwicklung im Allgemeinen und schulischer Leistungsfähigkeit im Besonderen. Zudem kann es dazu beitragen, die berufliche Zufriedenheit von Lehrern und Lehrerinnen zu steigern sowie den Erziehungsalltag in den Familien zu erleichtern.

Die Ganztagsschule kann nach Überzeugung des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen die an sie gestellten Erwartungen schließlich nur dann erfüllen, wenn sie räumlich und materiell angemessen ausgestattet und professionelles und gut ausgebildetes Personal ganztägig anwesend ist. Sie braucht daher Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher, die sich in einer fächerübergreifenden Ausbildung hinreichende Kenntnisse über kindliche Entwicklung und Lernprozesse, über das soziale Miteinander von Kindern und Jugendlichen sowie über elterliche Beziehungs- und Erziehungskompetenzen im Kontext außer- und innerfamilialer Anforderungen und Ressourcen aneignen konnten. Nur wenn sie ein derartiges breites Wissen über erzieherisches Handeln und seine Wirkungen erworben haben, werden sie bereit und in der Lage sein, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zum Wohle der Heranwachsenden, der Familien und nicht zuletzt der Schule selbst zielführend zu gestalten.

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Datum: 31.05.2007
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